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Förderprogramme in Deutschland: ein Überblick
Deutschland hat mehrere tausend Förderprogramme. Die meisten Gründer nutzen keines davon. Nicht, weil sie nicht förderfähig wären, sondern weil sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Ein Überblick über die Programmarten, die für Gründer und kleine Betriebe tatsächlich in Frage kommen, und über das, was man vorher erledigt haben muss.
Warum Förderung so oft liegen bleibt
Wer nach Förderung sucht, landet in Datenbanken mit tausenden Einträgen, verfasst in einer Sprache, die für Sachbearbeiter geschrieben wurde. Nach einer Stunde gibt man auf und geht zur Hausbank.
Dabei ist die Landschaft weniger unübersichtlich, als sie aussieht. Für Gründer und kleine Betriebe reduziert sie sich auf eine Handvoll Programmarten. Wer die kennt, weiß in wenigen Minuten, welche Richtung passt.
Die fünf Programmarten, die zählen
1. Förderkredite
Der Klassiker. Ein Kredit zu vergünstigten Konditionen, meist über die staatliche Förderbank, beantragt über die eigene Hausbank. Der Vorteil liegt weniger im Zins als in der Haftungsfreistellung: Die Förderbank übernimmt einen großen Teil des Risikos, deshalb sagt die Hausbank leichter zu, als sie es bei einem normalen Kredit täte.
Beispiel: Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW richtet sich an Gründer und junge Unternehmen in den ersten Jahren, ohne Mindesteigenkapital, mit hoher Haftungsfreistellung für die Bank.
Für wen: Gründer mit Kapitalbedarf für Ausstattung, Betriebsmittel oder erste Investitionen, die ohne Sicherheiten bei der Bank sonst scheitern würden.
2. Bürgschaften
Wer keine Sicherheiten hat, bekommt keinen Kredit. Die Bürgschaftsbanken der Länder schließen genau diese Lücke: Sie bürgen gegenüber der Bank für einen Großteil des Kreditbetrags. Es gibt sie auch als „Bürgschaft ohne Bank", bei der die Zusage vor dem Bankgespräch eingeholt wird. Mit einer Bürgschaft in der Tasche verhandelt man mit der Bank aus einer anderen Position.
Für wen: Gründer und Betriebe mit tragfähigem Konzept, aber ohne Sicherheiten.
3. Zuschüsse
Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Zuschüsse gibt es für abgegrenzte Vorhaben: Innovation, Digitalisierung, Beratung, Markterschließung, Energieeffizienz. Sie sind an Bedingungen geknüpft, werden meist nachträglich ausgezahlt und verlangen einen Antrag vor Beginn des Vorhabens.
Beispiel: Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundes fördert innovative Geschäftsmodelle auch ohne technische Erfindung, also genau das, was klassische Technologieförderung ausschließt.
Für wen: Betriebe mit einem konkreten Projekt, das einen Anfang, ein Ende und ein messbares Ziel hat.
4. Beratungsförderung
Der Staat bezahlt einen Teil der Beratung, die ein Gründer oder Betrieb einkauft. Auf Bundesebene, in den Ländern und bei den Kammern gibt es dafür Programme. Sie sind vergleichsweise unkompliziert und werden trotzdem selten genutzt, weil kaum jemand weiß, dass es sie gibt.
Für wen: Jeden, der ohnehin externe Beratung braucht: Geschäftsplan, Digitalisierung, Nachfolge, Krise.
5. Landes- und Regionalprogramme
Jedes Bundesland hat eigene Programme, oft mit besseren Konditionen als die Bundesprogramme, weil sie gezielt Lücken schließen. In Nordrhein-Westfalen gehört dazu zum Beispiel die Förderung von Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand über MID NRW. Dazu kommen kostenfreie Angebote wie die Mittelstand-Digital Zentren, die kleine Betriebe bei Digitalisierungsfragen unterstützen, ohne dass Geld fließt.
Für wen: Jeden. Der erste Blick sollte immer ins eigene Bundesland gehen.
Was alle Programme gemeinsam haben
Egal welche Programmart: Drei Regeln gelten fast überall.
Vor Beginn beantragen. Wer erst investiert und dann fördern lassen will, ist zu spät. Das Vorhaben darf in der Regel nicht begonnen sein, bevor der Antrag gestellt oder bewilligt ist.
Ein Geschäftsplan, der Rückfragen aushält. Förderbanken, Bürgschaftsbanken und Bewilligungsstellen prüfen nicht die Idee, sondern die Zahlen. Wie viele Kunden, woher, zu welchem Preis, mit welchen Kosten, und wie hängt das zusammen? Ein Plan mit geschätzten Mengen fällt hier durch. Ein Plan, in dem jede Zahl aus einer anderen folgt, hält stand.
Kombinieren ist erlaubt, aber mit Grenzen. Kredit plus Bürgschaft plus Zuschuss ist ein normales Paket. Aber Zuschüsse haben Obergrenzen, und manche Programme schließen sich gegenseitig aus. Das muss vor dem Antrag geklärt sein, nicht danach.
Die Reihenfolge, die funktioniert
Aus der Praxis eine Reihenfolge, die Zeit spart:
- Kapitalbedarf herleiten, nicht schätzen. Was kostet der Start, was die ersten Monate, wann trägt sich der Betrieb?
- Landesprogramme prüfen. Erst das eigene Bundesland, dann der Bund.
- Zuschüsse zuerst. Sie sind das günstigste Geld und haben die strengsten Fristen.
- Dann Kredit und Bürgschaft. Mit Bürgschaftszusage ins Bankgespräch, nicht ohne.
- Beratungsförderung parallel. Sie bezahlt einen Teil des Weges, den man ohnehin geht.
Wer so vorgeht, spart nicht nur Geld. Er kommt mit einem fertigen Paket zur Bank, statt dort zu fragen, was möglich ist.
Was das für Sie heißt
Förderung ist kein Glücksspiel und kein Insiderwissen. Sie ist Vorbereitung. Wer seinen Kapitalbedarf hergeleitet hat, seinen Geschäftsplan rechnerisch geschlossen hat und die Fristen kennt, bekommt in Deutschland fast immer Unterstützung. Wer mit einer Idee und einer Zahl aus dem Bauch zur Bank geht, bekommt sie fast nie.
In unserer Gründungsbegleitung ist die Fördersuche fester Bestandteil des Planungsprozesses, weil sie ohne belastbaren Geschäftsplan nicht funktioniert und der Geschäftsplan ohne die Fördermittel nicht vollständig ist. Wie das in einem konkreten Mandat aussah, zeigt unsere Fallstudie Vom Handwerk zum skalierbaren Geschäftsmodell. Wie wir dabei vorgehen, zeigen wir in der kostenfreien Erstanalyse.
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